KI-Kennzeichnungspflicht

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 der KI-Verordnung. Eine allgemeine KI-Kennzeichnungspflicht gibt es nicht: Sichtbar kennzeichnen müssen Unternehmen vor allem Deepfakes, ungeprüfte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse und Chatbots. Kiel-IT ordnet die Regeln für Unternehmen und Behörden in Schleswig-Holstein ein.

Kiel-IT Insights

KI-Kennzeichnungspflicht:
Was seit August 2026 wirklich gilt

Warum die KI-Kennzeichnungspflicht so oft falsch dargestellt wird

Seit Anfang August kursieren Warnungen, jedes KI-Bild und jeder KI-gestützte Text müsse ab sofort markiert werden – flankiert von Bußgeldern in zweistelliger Millionenhöhe. Beides trifft so nicht zu. Artikel 50 der KI-Verordnung knüpft nicht an das eingesetzte Werkzeug an, sondern an die Wirkung des Ergebnisses.

📌 Zentrale Erkenntnis: Gekennzeichnet wird, was für echt gehalten werden kann – nicht alles, woran KI beteiligt war.

KI-Inhalte kennzeichnen – Prüfung von Unterlagen zur KI-Kennzeichnungspflicht am Schreibtisch

KI-Bilder kennzeichnen: die Deepfake-Prüffrage

Für Bilder, Videos und Audio gilt die Pflicht nur bei Deepfakes. Maßgeblich ist eine einfache Prüffrage: Kann ein durchschnittlicher Betrachter das Bild für eine echte Aufnahme halten – von diesem Unternehmen, diesen Menschen, diesem Ort oder Ereignis? Eine Täuschungsabsicht ist dafür nicht erforderlich.

Kennzeichnungspflichtig sind etwa fotorealistische Team- oder Büroaufnahmen, die nie entstanden sind, oder angebliche Kundensituationen. Abstrakte Motive, Icon-Welten, Infografiken und erkennbar gezeichnete Illustrationen fallen nicht darunter, gewöhnliche Korrekturen wie Zuschnitt, Farbe oder Belichtung ebenfalls nicht.

Altbestand und zugekaufte Bilder

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Erzeugung: Vor dem 2. August 2026 erzeugte Bilder müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden. Lizenzierte KI-Bilder aus Stock-Bibliotheken lösen keine eigene Pflicht aus, solange sie unverändert bleiben. Wer sie mit generativen Funktionen weiterbearbeitet, wird selbst zum Betreiber.

Wie richtig gekennzeichnet wird

Der Hinweis muss spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt klar erkennbar sein – nicht im Impressum und nicht nur in unsichtbaren Metadaten. Bewährt hat sich die Kombination aus Bildunterschrift, etwa „KI-generierte Darstellung“, und Alternativtext. Die EU-Kommission stellt zusätzlich freie Kennzeichnungs-Icons bereit; ihr Einsatz allein begründet allerdings noch keine Rechtskonformität.

KI-Bilder kennzeichnen – Schreibmaschine mit dem Wort Deepfake auf Papier

KI-Texte: menschliche Prüfung statt Kennzeichnung

Bei Texten ist die Regel enger. Eine Offenlegung ist nur nötig, wenn ein KI-generierter Text die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren soll. Werbetexte und Produktbeschreibungen sind nicht betroffen.

Die Pflicht entfällt, wenn der Text eine echte inhaltliche Prüfung durchlaufen hat und eine Person oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung trägt. Eine reine Rechtschreibkontrolle genügt nicht. Greift eine KI-Funktion nach der Freigabe erneut ein, etwa über automatisch erzeugte Zusammenfassungen oder Meta-Beschreibungen in SEO-Plugins, fällt die Ausnahme weg.

⚠️ Hinweis: Die Ausnahme für geprüfte Texte greift nur, wenn die Prüfung belegbar ist. Ein kurz dokumentierter Redaktionsprozess, also wer prüft, wer freigibt und wer die Verantwortung trägt, ist deshalb keine Formsache, sondern der eigentliche Nachweis.

Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben

KI-Systeme, die direkt mit Menschen kommunizieren, müssen spätestens bei der ersten Interaktion klar als KI erkennbar sein. Ein Hinweis in den AGB oder eine Bezeichnung wie „Assistent“ reicht dafür nicht aus.

Bußgelder, Aufsicht und Abmahnrisiko

Der Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes; für mittelständische Unternehmen und Start-ups gilt jeweils der niedrigere Betrag. Die häufig genannten 35 Millionen Euro betreffen verbotene KI-Praktiken. Der Digital Omnibus hat die Fristen für Hochrisiko-KI verschoben, Artikel 50 der KI-Verordnung dagegen nicht.

⚠️ Hinweis: Seit Ende Juli 2026 ist die Bundesnetzagentur zentrale Aufsichts- und Beschwerdestelle. Ob fehlende Kennzeichnungen zusätzlich wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können, wird diskutiert, ist gerichtlich aber noch nicht geklärt.

Alle Infos auf einen Blick
zur zur KI-Kennzeichnung:

KI-Inhalte kennzeichnen:
was Unternehmen konkret tun können

  • ✓Bildbestand gezielt prüfen: Startseite, Über uns, Karriere und Referenzen
  • ✓Neu erzeugte Bilder nach der Prüffrage bewerten und bei Bedarf sichtbar kennzeichnen – per Bildunterschrift und Alternativtext
  • ✓Bildoptimierungs-Plugins so einstellen, dass eingebettete Herkunftsdaten erhalten bleiben
  • ✓KI-Funktionen in SEO-Plugins prüfen, die nach der Freigabe in Texte eingreifen
  • ✓Den redaktionellen Prüfprozess kurz schriftlich festhalten
  • ✓Erzeugungsdatum und Werkzeug je Bild dokumentieren

Fazit für Unternehmen

Die KI-Kennzeichnungspflicht ist enger, als die Berichterstattung vermuten lässt – aber sie ist konkret. Wer Deepfakes erkennt, Texte nachvollziehbar prüft und Chatbots transparent macht, erfüllt den Kern von Artikel 50. Freiwillige Transparenz darüber hinaus schafft Vertrauen, gerade bei Unternehmen, die selbst zu Datenschutz und Compliance beraten.

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